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Gewerbe anmelden
Egal was für ein Unternehmen oder welche Rechtsform
gegründet werden soll, es muss im zuständigen
Gewerbeamt/Bürgermeisteramt angemeldet werden.
Es gibt hier einige Ausnahmen, die nicht angemeldet werden müssen. Dies sind freie
Berufe wie Rechtsanwälte oder Steuerberater, solange sie nicht anderweitig dazu
verpflichtet sind. Anderweitig wäre, durch eine Rechtsform wie die GmbH.
Hinzu kommen außerdem Land- und Forstwirtschaft sowie Wissenschaftler.
Es gibt natürlich auch Berufe bzw. Unternehmungen, die besonderer Erlaubnisse bedürfen.
Es gibt zwar eine so genannte Gewerbefreiheit, aber eine Aufnahme der gewünschten Tätigkeit
ist nicht genehmigt wenn es nicht von Behörden erlaubt ist. Dies sind grundsätzlich
selbst zu erbringende Unterlagen bzw. Nachweise, was je nach Branche oder Beruf unabhängig ist.
Hierzu sollte man sich vorher bei der IHK informieren.
Grundsätzlich könnten es Nachweise über fachliche Voraussetzungen (z. B. beim
eröffnen einer Arztpraxis) oder so genannte sachliche Voraussetzungen (z. B. Gewerberääume
beim Imbiss).
Praxis:
Das Gründen eines Unternehmens ist also recht einfach, denn grundsätzlich geht man
erstmal zum Gewerbeamt und beantragt einen Gewerbeschein. Dieser wird in der Regel direkt
erstellt und kann mitgenommen werden. Dies wird dann automatisch dem Finanzamt mitgeteilt,
welches dann auf Sie zukommt.
Etwas aufwändiger wird es, wenn diverse Nachweise erbracht werden müssen.
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