|
Gewerbeschein
Der Gewerbeschein wird beim Gewerbeamt beantragt. Dieser wird in der
Regel vor Ort noch ausgestellt.
Der Gewerbeschein bzw. die Gewerbe-Anmeldung beinhaltet lediglich Punkte wie:
- Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform (ggfls. bei GbR: Angabe der weiteren
Gesellschafter)
- Ort und Nr. des Registereintrages (ist bei Kapitalgesellschaften pflicht)
- Angaben zur Person/Personen
- Angaben zum Betrieb
- Anzahl der geschäftsführenden Gesellschafter
- Vertretungsberechtigte Personen/Betriebsleiter
- Betriebsstätte
- Telefon/Fax/eMail
- falls vorhanden vorherige Betriebstätte oder Hauptniederlassung
- Angemeldete Tätigkeit (Beschreibung)
- Wird die Tätigkeit im Nebenerwerb betrieben
- Datum des Beginns der Tätigkeit
- Art des angemeldeten Betriebes
- Zahl der tätigen Personen
- und falls notwendig, die Erlaubnis (Anmeldung Handwerksrolle)
Der Gewerbeschein ist erstmal der erste Schritt in die
Selbstständigkeit.
|
|
|
|